Kanzlei in der Töpferstraße

Rechtsanwaltin Juliane Metzner-Dornig
Kontakt

Rechtsanwaltin Juliane Metzner-Dornig

  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen
    an der Universität Passau
  • Vorstandsmitglied im Bautzener Anwaltsverein
  • Mitglied im Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Rechtliche Betreuung für Unternehmen und Privatpersonen

Strafrecht

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Arbeits- und Verkehrsrecht

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Vertragsrecht

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Kanzleiprofil

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet die rechtliche Betreuung gleichermaßen für Unternehmen wie auch Privatpersonen an. Unserer fachlichen Ausrichtung entsprechend sind wir im gesamten Zivilrecht tätig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Arbeits- und Verkehrsrecht. Wir übernehmen für Sie die interessengerechte Auseinandersetzung mit Gerichten, Behörden, Versicherungen und Banken.

Des Weiteren bieten wir die Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen sowie sonstigen vertraglichen Gestaltungen. Neben umfassender Beratung wahren wir Ihre Rechte auch im Rahmen außergerichtlicher Interessenwahrnehmung sowie in der Prozessführung. Im Rahmen des Mandats wird mit Ihnen jeder weitere Schritt besprochen. Zudem erfolgt eine Überlassung aller eingehenden und erstellten Schriftsätze zu Ihrer Kenntnisnahme.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Interessenwahrung im Strafrecht. Bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sollten Sie sich über Ihre Rechte aufklären lassen, damit wertvolle Handlungsmöglichkeiten im fortgehenden Strafverfahren nicht verwirkt werden.

Kosten

Im Rahmen des ersten Mandatsgespräches werden mit Ihnen die möglichen Kosten unserer Inanspruchnahme detailliert besprochen. Hierbei findet die jeweilige Darstellung der individuellen Angelegenheit wie auch die Möglichkeit der Kostentragung durch Dritte Berücksichtigung. Insbesondere gerichtliche Auseinandersetzungen können erhebliche Kosten verursachen.

Sollten Sie vor Gericht in vollem Umfang Recht bekommen, ist die gegnerische Partei zur Zahlung der Gerichtskosten sowie der Kosten der Inanspruchnahme Ihres Rechtsanwalts verpflichtet, soweit keine Besonderheiten wie in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bestehen. Grundsätzlich sind wir verpflichtet, nach dem RVG abzurechnen. Dieses sieht vor, den Gegenstandswert oder Streitwert zu Grunde zu legen. In bestimmten Fällen können wir eine individuelle Honorarvereinbarung unter Beachtung der Besonderheiten des jeweiligen Falles mit Ihnen treffen.

Eine Übernahme der Kosten durch Dritte ist zudem im Fall einer eintretenden Rechtsschutzversicherung möglich. Des Weiteren beraten wir Sie gern über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe in außergerichtlichen Streitigkeiten sowie über die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei der gerichtlichen Prozessführung. Die Beitreibung fälliger Vergütungsforderungen stellt einen erheblichen Zeitaufwand dar; deshalb fordern wir grundsätzlich einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten unserer Inanspruchnahme.

Kontakt

Ihre Anwältin aus Bautzen